Auf Vermittler der PIM Gold GmbH könnten Schadenersatzforderungen zurollen!

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Die Unternehmen PIM Gold GmbH und Premium Gold Deutschland GmbH müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, dass dort mutmaßlich beinahe zwei Tonnen Gold im Wert von ca. 90 Millionen Euro fehlen. Mesut Pazarci, ehemaliger HMI-Keuler und Geschäftsführer des Goldunternehmens, sitzt scheinbar bereits in Untersuchungshaft, da laut Staatsanwaltschaft Fluchtgefahr in die Türkei besteht.

 

Staatsanwaltschaft ermittelt auf Hochtouren

In Zeiten niedriger Zinsen sind Privatanleger stets auf der Suche nach attraktiven Anlagemöglichkeiten. Gold als wichtigstes Edelmetall bietet sich seit Jahren als attraktive Anlagemöglichkeit an, da es sowohl physisch direkt als auch über Sparpläne erworben werden kann. Allerdings zieht diese Anlagemöglichkeit auch immer wieder „schwarze Schafe“ an, die den an sich seriösen Goldhandel in Verruf bringen.

 

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat die Ermittlungen aufgenommen und auch die Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA) hat eine entsprechende Warnung vor dubiosen Geldanlagen in Gold und anderen Edelmetallen veröffentlicht. Die Warnung der FMA lässt sich inhaltlich auch auf die Rechtslage in Deutschland übertragen.

 

Ausufernder Betrugsfall

Das Amtsgericht Darmstadt hat mittlerweile über die Vermögenswerte der PIM Gold GmbH und Premium Gold Deutschland GmbH (künftig PIM Gold) einen Arrest angeordnet und ferner wurde bei PIM Gold die Geschäftstätigkeit eingestellt sowie die Geschäftskonten eingefroren. Solche staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und gerichtliche Arrestverfahren führen erfahrungsgemäß dazu, dass Kunden (Privatanleger) einen Totalverlust erleiden können. Ein Risiko des jedenfalls erheblichen Verlustes für die Anleger besteht aber allemal.

 

PIM Gold hat seine Edelmetalle und „Gold-Sparpläne“ im Rahmen des Strukturvertriebes über Vertriebspartner vermittelt. Diese gewerblichen Vermittler erzielten für ihre jeweils erfolgreichen Vermittlungsdienstleistungen nicht selten erhebliche Provisionen und ebendies kann für sie nun zum Bumerang werden, da die Anlegeranwälte sich für Ihre Mandanten, nämlich die Privatanleger, sämtliche mögliche Schuldner suchen, gegen die sie Schadensersatz einfordern können.

 

Drohen Schadensersatzansprüche gegen Vermittler?

Bei den Unternehmen bzw. den Verantwortlichen von PIM Gold ist nach Durchführung der entsprechenden staatsanwaltschaftlichen Verfahren möglicherweise „nichts mehr zu holen“, da Unternehmen ebenso wie deren Verantwortliche, die von solchen Verfahren betroffen sind, vielfach den Weg in die Insolvenz antreten müssen. Somit verbleiben Schadensersatzansprüche gegen die dann noch greifbaren und häufig finanziell potenten Vermittler.

 

Es ist somit hinreichend wahrscheinlich, dass die Anlageanwälte auch in dem PIM Gold Skandal sich auf die Vermittler fokussieren werden, diese mit Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern konfrontieren werden und neben den zivilrechtlichen Verfahren auch strafrechtliche Verfahren initiieren werden.

 

Die PIM Gold Vermittler sind daher bereits jetzt gut beraten, sich auf entsprechende Rechtsverfahren vorzubereiten, um auf mögliche Schadenersatzforderungen und Strafverfahren erwidern zu können, um so eine eigene Verteidigung aufzubauen. 

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